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   BVerwG, 04.07.1986 - 8 C 84.85   

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BVerwG, 04.07.1986 - 8 C 84.85 (https://dejure.org/1986,1276)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.1986 - 8 C 84.85 (https://dejure.org/1986,1276)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 1986 - 8 C 84.85 (https://dejure.org/1986,1276)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kriegsdienstverweigerung - Termin der Antragstellung - Dienstzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 74, 327
  • NVwZ 1986, 1021
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69

    Dienstpflichtverweigerung

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1986 - 8 C 84.85
    Die im Hinblick auf dieses Grundrecht erreichte Mündigkeit, d.h. die Reife, die von ihm geforderte Gewissensentscheidung treffen zu können, schließt die Mündigkeit und Legitimation ein, aus der Gewissensentscheidung die Konsequenz eines Anerkennungsantrags ziehen zu dürfen (vgl. zur Legitimation im Verwaltungsstreitverfahren BVerfG, Beschluß vom 26. Mai 1970 - 1 BvR 83/69 u.a. - BVerfGE 28, 243 sowie zur Verfassungsbeschwerde BVerfG, Beschluß vom 28. November 1951 - 1 BvR 166/51 - BVerfGE 1, 87 , ferner BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1958 - BVerwG VII C 218.57 - BVerwGE 7, 66 ).
  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1986 - 8 C 84.85
    Nach der - verfassungsrechtlich unbedenklichen (vgl. BVerfG, Urteil vom 24. April 1985 - 2 BvF 2/83 u.a. - BVerfGE 69, 1 ) - Regelung in § 24 Abs. 2 Satz 1 ZDG 1983 dauert der Zivildienst "um ein Drittel länger als der Grundwehrdienst" und damit 20 Monate (s. § 5 Abs. 1 Satz 2 WPflG 1983).
  • BVerwG, 23.03.1973 - IV C 49.71

    Bau- oder Bebauungsgenehmigung für den Nichteigentümer eines Grundstücks

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1986 - 8 C 84.85
    Tragfähiger Versagungsgrund ist in solchen Fällen das Fehlen eines "schutzwürdigen Antrags-(oder Sachbescheidungs-)Interesses" (Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG IV C 49.71 - BVerwGE 42, 115 ).
  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 43.81

    Aufrechnung gegen Gebührenbescheid - § 42 VwGO, grundsätzliche Unbeachtlichkeit

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1986 - 8 C 84.85
    Ein vorzeitiger oder, wie man es bei gerichtlichen Verfahren zu nennen pflegt, vorbeugender Antrag ist zwar sozusagen im Ausgangspunkt unzulässig, aber er kann doch zulässig sein, und er ist zulässig, wenn er auf ein entsprechend qualifiziertes Interesse gestützt werden kann (s. zum vorbeugenden Rechtsschutz statt aller Urteil vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 43.81 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 130 S. 19 ).
  • BVerfG, 28.11.1951 - 1 BvR 166/51

    Antragsbefugnis eines entmündigten Querulators

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1986 - 8 C 84.85
    Die im Hinblick auf dieses Grundrecht erreichte Mündigkeit, d.h. die Reife, die von ihm geforderte Gewissensentscheidung treffen zu können, schließt die Mündigkeit und Legitimation ein, aus der Gewissensentscheidung die Konsequenz eines Anerkennungsantrags ziehen zu dürfen (vgl. zur Legitimation im Verwaltungsstreitverfahren BVerfG, Beschluß vom 26. Mai 1970 - 1 BvR 83/69 u.a. - BVerfGE 28, 243 sowie zur Verfassungsbeschwerde BVerfG, Beschluß vom 28. November 1951 - 1 BvR 166/51 - BVerfGE 1, 87 , ferner BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1958 - BVerwG VII C 218.57 - BVerwGE 7, 66 ).
  • BVerwG, 17.12.1980 - 6 C 139.80

    Wehrpflicht - Kriegsdienstverweigerung - Zivildienst - Katastrophenschutz

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1986 - 8 C 84.85
    Die dortige Bestimmung, daß über einen Anerkennungsantrag nicht entschieden zu werden braucht, "wenn und solange eine Einberufung aus anderen Gründen nicht in Betracht kommt", zieht die Konsequenz aus dem Fehlen eines schutzwürdigen Antragsinteresses; darin formt § 26 Abs. 7 WPflG mithin einen allgemeinen Grundsatz aus (s. Urteile vom 14. Februar 1975 - BVerwG VI C 20.74 - Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 15 S. 1 , vom 10. Dezember 1975 - BVerwG VI C 56.75 - Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 20 S. 12 f., vom 19. März 1976 - BVerwG VI C 230.73 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 99 S. 36 , vom 3. August 1976 - BVerwG VI C 26.76 - Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 25 S. 24 und vom 17. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 139.80 - BVerwGE 61, 246 sowie Beschluß vom 19. Dezember 1975 - BVerwG VI CB 28.74 - Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 23 S. 19 ).
  • BVerwG, 29.04.1981 - 8 B 14.81

    Überschreitung der sachlichen Zuständigkeit einer Behörde bei Ablehnung der

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1986 - 8 C 84.85
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach ausgesprochen, daß eine Genehmigung oder ein genehmigungsähnlicher Verwaltungsakt - über die jeweils geregelten Versagungsgründe hinaus - dann abgelehnt werden darf, wenn er, weshalb auch immer, für den Antragsteller "nutzlos" wäre (vgl. Beschluß vom 29. April 1981 - BVerwG 8 B 14.81 - Buchholz 401.47 Grunderwerbsteuer Nr. 4 S. 1 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 23.05.1958 - VII C 218.57
    Auszug aus BVerwG, 04.07.1986 - 8 C 84.85
    Die im Hinblick auf dieses Grundrecht erreichte Mündigkeit, d.h. die Reife, die von ihm geforderte Gewissensentscheidung treffen zu können, schließt die Mündigkeit und Legitimation ein, aus der Gewissensentscheidung die Konsequenz eines Anerkennungsantrags ziehen zu dürfen (vgl. zur Legitimation im Verwaltungsstreitverfahren BVerfG, Beschluß vom 26. Mai 1970 - 1 BvR 83/69 u.a. - BVerfGE 28, 243 sowie zur Verfassungsbeschwerde BVerfG, Beschluß vom 28. November 1951 - 1 BvR 166/51 - BVerfGE 1, 87 , ferner BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1958 - BVerwG VII C 218.57 - BVerwGE 7, 66 ).
  • BVerwG, 10.12.1975 - 6 C 56.75

    Rechtlich geschütztes Interesse an der Durchführung des

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1986 - 8 C 84.85
    Die dortige Bestimmung, daß über einen Anerkennungsantrag nicht entschieden zu werden braucht, "wenn und solange eine Einberufung aus anderen Gründen nicht in Betracht kommt", zieht die Konsequenz aus dem Fehlen eines schutzwürdigen Antragsinteresses; darin formt § 26 Abs. 7 WPflG mithin einen allgemeinen Grundsatz aus (s. Urteile vom 14. Februar 1975 - BVerwG VI C 20.74 - Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 15 S. 1 , vom 10. Dezember 1975 - BVerwG VI C 56.75 - Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 20 S. 12 f., vom 19. März 1976 - BVerwG VI C 230.73 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 99 S. 36 , vom 3. August 1976 - BVerwG VI C 26.76 - Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 25 S. 24 und vom 17. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 139.80 - BVerwGE 61, 246 sowie Beschluß vom 19. Dezember 1975 - BVerwG VI CB 28.74 - Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 23 S. 19 ).
  • BVerwG, 03.08.1976 - 6 C 26.76

    Bindung einer offensichtlich rechtswidrigen Zulassung der Revision - Zulassung

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1986 - 8 C 84.85
    Die dortige Bestimmung, daß über einen Anerkennungsantrag nicht entschieden zu werden braucht, "wenn und solange eine Einberufung aus anderen Gründen nicht in Betracht kommt", zieht die Konsequenz aus dem Fehlen eines schutzwürdigen Antragsinteresses; darin formt § 26 Abs. 7 WPflG mithin einen allgemeinen Grundsatz aus (s. Urteile vom 14. Februar 1975 - BVerwG VI C 20.74 - Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 15 S. 1 , vom 10. Dezember 1975 - BVerwG VI C 56.75 - Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 20 S. 12 f., vom 19. März 1976 - BVerwG VI C 230.73 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 99 S. 36 , vom 3. August 1976 - BVerwG VI C 26.76 - Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 25 S. 24 und vom 17. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 139.80 - BVerwGE 61, 246 sowie Beschluß vom 19. Dezember 1975 - BVerwG VI CB 28.74 - Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 23 S. 19 ).
  • BVerwG, 14.02.1975 - VI C 20.74

    Schutzwürdiges Interesse an einer Sachentscheidung in einem Rechtsstreit um die

  • BVerwG, 19.03.1976 - VI C 230.73
  • BVerwG, 19.12.1975 - VI CB 28.74
  • BVerwG, 04.07.1986 - 8 C 36.86

    Dauer des Zivildienstes im Übergangsrecht zum

    Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen, die vor dem 1. Juli 1983 gestellt wurden, führen nach Art. 4 Abs. 2 KDVNG zu einer Zivldienstpflicht von (nicht 20, sondern) nur 16 Monaten, wenn der Antragsteller am 30. Juni 1983 nicht mehr als 6 Monate vor der Vollendung des 18. Lebensjahres stand (wie Urteil vom 4. Juli 1986 - BVerwG 8 C 84.85 -).
  • BVerwG, 04.07.1986 - 8 C 31.86

    Schutzwürdigkeit des Antragsinteresses Minderjähriger - Dauer des Zivildienstes

    Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen, die vor dem 1. Juli 1983 gestellt wurden, führen nach Art. 4 Abs. 2 KDVNG zu einer Zivildienstpflicht von (nicht 20, sondern) nur 16 Monaten, wenn der Antragsteller am 30. Juni 1983 nicht mehr als 6 Monate vor der Vollendung des 18. Lebensjahres stand (wie Urteil vom 4. Juli 1986 - BVerwG 8 C 84.85 -).
  • BVerwG, 04.07.1986 - 8 C 39.86

    Dauer des Zivildienstes im Übergangsrecht zum

    Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen, die vor dem 1. Juli 1983 gestellt wurden, führen nach Art. 4 Abs. 2 KDVNG zu einer Zivildienstpflicht von (nicht 20, sondern) nur 16 Monaten, wenn der Antragsteller am 30. Juni 1983 nicht mehr als sechs Monate vor der Vollendung des 18. Lebensjahres stand (wie Urteil vom 4. Juli 1986 - BVerwG 8 C 84.85 -).
  • BVerwG, 04.07.1986 - 8 C 19.86

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zulässigkeit des Anerkennungsantrags

    Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen, die vor dem 1. Juli 1983 gestellt wurden, führen nach Art. 4 Abs. 2 KDVNG zu einer Zivildienstpflicht von (nicht 20, sondern) nur 16 Monaten, wenn der Antragsteller am 30. Juni 1983 nicht mehr als sechs Monate vor der Vollendung des 18. Lebensjahres stand (wie Urteil vom 4. Juli 1986 - BVerwG 8 C 84.85 -).
  • BVerwG, 04.07.1986 - 8 C 23.86

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Minderjährigkeit als Hindernis der

    Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen, die vor dem 1. Juli 1983 gestellt wurden, führen nach Art. 4 Abs. 2 KDVNG zu einer Zivildienstpflicht von (nicht 20, sondern) nur 16 Monaten, wenn der Antragsteller am 30. Juni 1983 nicht mehr als sechs Monate vor der Vollendung des 18. Lebensjahres stand (wie Urteil vom 4. Juli 1986 - BVerwG 8 C 84.85 -).
  • BVerwG, 04.07.1986 - 8 C 5.86

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rechtsschutzbedürfnis eines

    Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen, die vor dem 1. Juli 1983 gestellt wurden, führen nach Art. 4 Abs. 2 KDVNG zu einer Zivildienstpflicht von (nicht 20, sondern) nur 16 Monaten, wenn der Antragsteller am 30. Juni 1983 nicht mehr als sechs Monate vor der Vollendung des 18. Lebensjahres stand (wie Urteil vom 4. Juli 1986 - BVerwG 8 C 84.85 -).
  • VGH Hessen, 08.06.1990 - 12 TH 2430/89

    Familiennachzug - Änderung der Erlaßlage - Aufhebung der Vollziehung/Streitwert

    Denn selbst wenn man davon ausgeht, daß nur zulässigerweise bis zum 15. September 1987 gestellte Anträge die für den Ausländer günstigere Rechtsfolge auslösen (so BVerwG, 04.07.1989 - 8 C 84/85 -, NVwZ 1986, 1021, für den ähnlichen Fall eines kürzeren Zivildienstes bei Antragstellung vor einem bestimmten Stichtag), und wenn man außerdem annimmt, der Antragsteller habe - gleichsam um für die Entscheidungsreife unmittelbar bei Vollendung des 16. Lebensjahres vorzusorgen (vgl. BVerwG, 04.07.1987 - 8 C 84/85 -, a.a.O.) - jedenfalls knapp zwei Monate zuvor schon einen Aufenthaltserlaubnisantrag stellen dürfen und die übrigen damals gegebenen Zulässigkeitsmängel - nämliche fehlende Schriftform (vgl. § 21 Abs. 2 Satz 1 AuslG u. Hess. VGH, 14.06.1988 - 12 TP 2278/88 -) und mangelnde Handlungsfähigkeit - seien durch spätere Nachholung rückwirkend geheilt worden, so bleibt es doch dabei, daß die Antragstellung erst mit dem Eingang bei der zuständigen Ausländerbehörde (vgl. BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 79/86 -, NVwZ 1988, 1128) und damit hier erst am 27. Oktober 1987 erfolgt ist.
  • BVerwG, 25.10.1989 - 6 C 62.87

    Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Der erkennende Senat teilt die Auffassung des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 4. Juli 1986 - BVerwG 8 C 84.85 - <BVerwGE 74, 327 = Buchholz 448.7 Art. 4 KDVNG Nr. 1>), wonach das Gebot, die Regelungen des KDVNG als eine gedankliche Einheit zu begreifen, den Schluß rechtfertigt, daß der Gesetzgeber die von ihm in Art. 4 Abs. 2 KDVNG gewährte Vergünstigung auf solche Anträge hat beschränken wollen, die hinsichtlich des Zeitpunkts der Antragstellung und des Lebensalters des Antragstellers auch nach neuem Recht zulässig gestellt werden könnten.
  • BVerwG, 11.07.1989 - 6 B 19.89

    Kriegsdienstverweigerung - Rücknahme der Anerkennungsentscheidung - Sachliche

    Soweit sich der Kläger für seine Rechtsauffassung auf das Urteil des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juli 1986 - BVerwG 8 C 84.85 - (BVerwGE 74, 327 = Buchholz 448.7 Art. 4 KDVNG Nr. 1) beruft, verkennt er, daß in dem dort entschiedenen Fall das Bundesamt, nachdem es - in fälschlicher Annahme seiner sachlichen Zuständigkeit - den Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer anerkannt hatte, später seinen Anerkennungsbescheid nicht aufhob, sondern im Gegenteil in Vollzug des Anerkennungsbescheides den Wehrpflichtigen zur Ableistung seines Zivildienstes einberief; unter diesen Umständen war lediglich darüber zu entscheiden, ob der Wehrpflichtige daraufhin einen 20monatigen Zivildienst oder, weil er seinen Antrag bereits vor dem 1. Juli 1983 gestellt hatte, einen nur 16monatigen Zivildienst leisten mußte.
  • BVerwG, 11.04.1989 - 6 B 55.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Es steht insbesondere in Einklang mit dem grundsätzlichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juli 1986 - BVerwG 8 C 84.85 - (BVerwGE 74, 327 = Buchholz 448.7 Art. 4 KDVNG Nr. 1), wonach unter Art. 4 Abs. 2 KDVNG nicht Anträge von solchen Antragsstellern fallen, die bei oder nach der Antragstellung, jedenfalls aber am 30. Juni 1983 mehr als sechs Monate vor der Vollendung des 18. Lebensjahres standen (BVerwGE 74.335).
  • BVerwG, 19.06.1987 - 6 B 59.86

    Aufhebung einer Entscheidung über die Nichtzulassung einer Revision - Zulassung

  • BVerwG, 02.08.1989 - 6 B 11.89

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als

  • BVerwG, 03.12.1986 - 8 C 95.86

    Voraussetzungen für die Einstellung eines Verfahrens

  • BVerwG, 26.09.1986 - 8 B 30.86

    Verkürzte Zivildienstpflicht für Anträge auf Anerkennung als

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